Der FBDi informiert: REACh – ECHA-Kandidatenliste um 54 Stoffe erweitert

Informations- und Notifikationspflicht für nunmehr 138 SVHCs

Neufahrn, 11. Januar 2013 – Der FBDI weist darauf hin, dass die Kandidatenliste der REACh Verordnung im Dezember um 54 weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = Substance of Very High Concern) wegen ihrer umweltgefährdenden Eigenschaften auf insgesamt 138 Stoffe erhöht wurde. Darunter wurden 5 Stoffe wegen ihrer PBT/vPvB-Eigenschaften (persistent; bioakkumulativ; giftig bzw. sehr persistent, sehr bioakkumulativ) aufgenommen (z.B. DecaBDE), weitere 5 Stoffe, die vergleichbar besorgniserregende Eigenschaften haben wie atemwegsreizende oder hormonähnliche Wirkung (z.B. Nonylphenol) sowie 44 krebserzeugende, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe (z.B. Bleioxid). Die aktuelle Liste mit den Kandidaten (inkl. Support-Dokumente) für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACh-Verordnung ist auf der Webseite der ECHA einsehbar unter: http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table. Geht es nach der EU-Kommission, soll die Kandidatenliste bis 2020 alle relevanten SVHCs enthalten und regulierende Maßnahmen eingeleitet werden.
Diese Stoffe unterliegen nun einer Prüfung, ob sie in den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) übernommen werden sollen.
Eine Aufnahme würde das schrittweise Verbot bedeuten, wobei stoffspezifische Übergangsfristen vorgesehen sind. Zulassungsanträge für die genannten Stoffe müssten laut aktuellem Zeitplan bis spätestens Ende 2013/Anfang 2014 gestellt werden. Ab 2015 wäre dann keine Verwendung der Stoffe in der EU ohne vorherige Zulassung erlaubt; Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
In diesem Zusammenhang weist der FBDi ausdrücklich auf die Notifikationspflicht für SVHCs (Substances of Very High Concern) hin, die seit dem 1. Juni 2011 besteht. Sie gilt auch für bereits auf dem Annex XIV stehenden SVHCs.

Mit der Veröffentlichung der Kandidatenliste ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht, aber weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette: REACH verpflichtet Unternehmen und Distributoren/Importeure zu einer Meldung an die ECHA, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist UND diese Erzeugnisse in kumulativ mehr als einer Tonne pro Jahr importiert werden. Es bestehen eventuelle Ausnahmen gemäß Artikel 7(6); davon unberührt bleibt die Informationspflicht gegenüber Kunden nach Artikel 33 (1+2). Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Verwarnungen bis zu empfindlichen Strafen geahndet.

Der FBDi betont in diesem Zusammenhang auch die Frist für Zulassungsanträge, die 18 Monate vor Ende des sogenannten SunSet Dates (siehe Anhang XIV) ausläuft. Sollte für eine der Substanzen bis dann kein neuerlicher Antrag eingereicht und bewilligt sein, ist die weitere Verwendung dieser Substanz in Europa zu Produktionszwecken nach dem SunSet Date verboten. Dieser Antrag erfolgt nicht stoffbezogen, sondern hersteller- und verwendungsbezogen.

Über REACH
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) fordert von Herstellern und Importeuren von Chemikalien die Übernahme der Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen. Unmittelbar betroffen sind auch Akteure im weiteren Verlauf der Lieferkette sowie Unternehmen, die Erzeugnisse aus solchen Stoffen aus Nicht-EU-Staaten inner- und außerhalb Europas importieren. Nach REACH sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden registrierungspflichtig.
Gemäß dem Prinzip „Ohne Daten kein Markt“ verpflichtet Artikel 33 von REACH alle Inverkehrbringer von Erzeugnissen, die einen SVHC-Stoff (Substance of very high concern, besonders besorgniserregend) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, zur Informationsweitergabe an Abnehmer bzw. Verbraucher, sobald ein Stoff in die Kandidatenliste der SVHCs aufgenommen wurde.

Über den FBDi e. V. (www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Neufahrn bei Freising ist seit 2004 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit. Zu den aktuellen Schlüsselthemen zählen u.a. die marktgerechte Umsetzung von RoHS, WEEE und REACH.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2012):
Acal BFi Germany, Arrow Central Europe, Avnet EM EMEA (EBV, Avnet Abacus, Silica, Avnet Memec), Beck Elektronische Bauelemente, CODICO, Conrad Electronic SE, Ecomal Deutschland, Endrich Bauelemente, Farnell, Future Electronics Deutschland, Hy-Line Holding, JIT electronic, Kruse Electronic Components, Memphis Electronic, MEV Elektronik Service, Mouser Electronics, MSC Gleichmann, RS Components, Rutronik Elektronische Bauelemente, Schukat electronic, Distrelec Schuricht, setron, SHC, TTI Europe.
Fördermitglieder: Bourns, EPCOS, FCI Electronics.

Kontakt:
FBDI e. V.
Wolfram Ziehfuss
Sankt Margaretenweg 9
85375 Neufahrn
+49 (0) 8165/670233
w.ziehfuss@fbdi.de
http://www.fbdi.de

Pressekontakt:
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
+49 8122 55917-0
beate@lorenzoni.de
http://www.lorenzoni.de